03.12.2015, 07:55
Morgen,
um das mal klar zu stellen Martin: Du hast mit deinen Hinweisen auf die gesetzlichen Rahmenbedinguingen natürlich Recht.
Ich habe da sicher einen anderen - keinen besseren - Horizont, zumal ich im staatlich akkreditierten Bereich tätig bin und einen starken Bezug zur Normung habe, auf die auch der Gesetztgeber notgedrungen zurückgreift, wenn's um technische Details geht.
Da Kraftfahrzeuge nach wie vor weitesgehend hoheitsrechtlich behandelt werden - technische Vorgaben und solche des Umweltschutzes aus Brüssel mal ausgenommen - ist es nicht ausgeschlossen, dass seht bald schon die Verwendung von LED-Leuchtmittel auch in älteren Autos erlaubt werden wird, sofern die Vorshriften des Straßenverkehrs und insbesonders dessen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Bei Routinekontrollen sind wir als Autofahrer mit Personen konfrontiert, die sich in den meisten Fällen auf Kontrolle von Reifenprofil, Bodenfreiheit, Gültigkeit der Überprüfungsvignette und die Übereinstimmung der Dokumente mit dem Fahrzeug sowie auf die Alkoholosierung des Fahrers beschränken.
Bei den jährlichen Überprüfungen wage ich zu behaupten, dass der Motorraum eines 3,1er nicht von dem eines 3,8er und der wieder nicht von dem eines 3,8er mit Supercharger unterschieden werden kann. Darauf bauen unsere Veränderungen. Für Versicherungen gilt das genau so.
Gruß
Thomas
um das mal klar zu stellen Martin: Du hast mit deinen Hinweisen auf die gesetzlichen Rahmenbedinguingen natürlich Recht.
Ich habe da sicher einen anderen - keinen besseren - Horizont, zumal ich im staatlich akkreditierten Bereich tätig bin und einen starken Bezug zur Normung habe, auf die auch der Gesetztgeber notgedrungen zurückgreift, wenn's um technische Details geht.
Da Kraftfahrzeuge nach wie vor weitesgehend hoheitsrechtlich behandelt werden - technische Vorgaben und solche des Umweltschutzes aus Brüssel mal ausgenommen - ist es nicht ausgeschlossen, dass seht bald schon die Verwendung von LED-Leuchtmittel auch in älteren Autos erlaubt werden wird, sofern die Vorshriften des Straßenverkehrs und insbesonders dessen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Bei Routinekontrollen sind wir als Autofahrer mit Personen konfrontiert, die sich in den meisten Fällen auf Kontrolle von Reifenprofil, Bodenfreiheit, Gültigkeit der Überprüfungsvignette und die Übereinstimmung der Dokumente mit dem Fahrzeug sowie auf die Alkoholosierung des Fahrers beschränken.
Bei den jährlichen Überprüfungen wage ich zu behaupten, dass der Motorraum eines 3,1er nicht von dem eines 3,8er und der wieder nicht von dem eines 3,8er mit Supercharger unterschieden werden kann. Darauf bauen unsere Veränderungen. Für Versicherungen gilt das genau so.
Gruß
Thomas